Allgemeine Geschäftsbedigungen

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher Verträge über Serviceangebote der Esterion GmbH, die über die Plattform www.enerate.com zustande kommen.
  2. Gegenstand dieser AGB sind Regelungen über die Bereitstellung der vereinbarten Serviceangebote (im Folgenden ,,SERVICEANGEBOT“ genannt) zur Nutzung ihrer Funktionalitäten, die technische Ermöglichung der Nutzung der SERVICEANGEBOT und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an dem SERVICEANGEBOT sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der SERVICEANGEBOT erforderlichen Daten (im Folgenden: ANWENDUNGSDATEN) durch die Esterion GmbH gegenüber dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. Der Zugriff auf das SERVICEANGEBOT seitens des Nutzers erfolgt allein über sog. Browser.
  1. Leistungen seitens der Esterion GmbH erfordern die elektronische Registrierung des Nutzers auf der Webseite der Esterion GmbH www.enerate.com. Diese hat mittels des auf der Website www.enerate.com vorhandenen Registrierungsformulars zu erfolgen. Die für die Registrierung erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
  2. Unter www.enerate.com findet sich auf im Hauptmenu der Webseite eine Reiterleiste mit dem Reiter „Registrieren“. Hierüber gelangt der Kunde auf ein Registrierungsformular, auf welchem zunächst im ersten Schritt des Registrierungsvorgangs die E-Mail-Adresse anzugeben ist und danach die Kontaktdaten des Kunden, die bevorzugte Sprache zu wählen ist sowie die Passwörter festzulegen sind. Das persönliche Passwort ist geheim zu halten und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
  3. „Die Registrierung findet ihren Abschluss durch das Akzeptieren der allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Setzen des Häkchens in der dafür eingerichteten Check-Box. Dem B2C- Kunden entstehen aus der Registrierung keine Kosten.“B2C-Kunden entstehen aus der Registrierung keinerlei Zahlungsverpflichtungen.
  4. Die Registrierung von B2B-Kunden wird fortgesetzt durch das optionale Akzeptieren dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Anklicken des „OK“-Registrierungs-Abschlussbuttons. Alle Eingaben werden nach Anklicken des OK-Buttons nochmals in einem Übersichtsfenster angezeigt und können dort korrigiert werden. Sind keine Änderungen erforderlich, kann der Kunde durch Betätigen des Buttons „verbindlich Registrierungsanfrage übermitteln“ sein Vertragsangebot abgeben.
  5. Die Vertragsbedingungen des Vertragsschlusses werden von der Esterion GmbH gespeichert und sind dem für den Kunden auch nach Vertragsschluss auf der Webseite zugänglich. Dem Kunden wird jedoch ergänzend empfohlen, die Vertragsbedingungen mit Registrierung zu speichern.
  6. Mit Abschluss der Registrierung gibt der B2C Kunde ein Vertragsangebot an die Esterion GmbH im ausgewählten Dienstleistungsumfang ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Esterion GmbH das in der Registrierung liegende Angebot zum Vertragsschluss über die Nutzung der SaaS-Dienstleistungen durch Auftragsbestätigung via E-Mail annimmt. Die Bestätigung und Annahme erfolgt im Allgemeinen unverzüglich. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Registrierung abgefragten Daten richtig und vollständig mitzuteilen. Falsche Angaben berechtigen den Anbieter zur fristlosen Kündigung des Vertrags und zur Löschung der Datenpartition.
  7. Der Kunde erhält nach der Registrierung und Annahme durch die Esterion GmbH mit der Auftragsbestätigungsmail die von ihm im Anmeldevorgang gewählten Zugangskennung für sein Benutzerkonto (Account) bestätigt. Der Kunde kann binnen 24 Stunden ab Erhalt der Auftragsbestätigung sein Kundenkonto bestätigen. Nach erfolgter Bestätigung hat der Kunde mit diesen Daten Zugang zur Nutzung der von der Esterion GmbH angebotenen SaaS-Dienstleistungen im Umfang des zwischen den Parteien vereinbarten Vertragsumfangs. Der Kunde hat die ihm zugewiesenen Zugangskennung sowie das Passwort vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren.
  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils entsprechenden Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung der Individualvereinbarung mit dem B2B-Kunden. Es obliegt dem Kunden, sich vor der Tätigung einer verbindlichen Bestellung über die tagesaktuellen Preise sowie den ggf. geänderten Leistungs- und Funktionsumfang zu informieren.
  2. Sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen sind, bestimmt sich im Übrigen der Leistungsumfang nach den folgenden Bestimmungen.
  1. Die Esterion GmbH stellt ab dem jeweils individualvertraglich vereinbarten Zeitpunkt auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (auch bei Mehrzahl: ,,SERVER“) das jeweils vertraglich vereinbarte SERVICEANGEBOT in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung bereit.
  2. Die Esterion GmbH hält auf dem SERVER ab dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung für die vom Kunden durch Nutzung des SERVICEANGEBOTs erzeugten und/oder die zur Nutzung des SERVICEANGEBOTs erforderlichen ANWENDUNGSDATEN Speicherplatz im vereinbarten Umfang bereit.
  3. Die Esterion GmbH trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
  4. Die Esterion GmbH ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird die Esterion GmbH täglich Backups vornehmen.
  5. Die Esterion GmbH beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn das SERVICEANGEBOT die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung des SERVICEANGEBOTs unmöglich oder eingeschränkt ist.
  1. Nutzungsrechte am SERVICEANGEBOT
    1. Der Kunde erhält an dem SERVICEANGEBOT einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
    2. Der Kunde darf das SERVICEANGEBOT nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten durch eigenes Personal nutzen. B2B Kunden ist es jedoch gestattet ihren B2C Kunden auf www.enerate.com einen Zugang zur Inanspruchnahme von Leistungen einzurichten.
    3. Sofern die Esterion GmbH während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf das SERVICEANGEBOT vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
    4. Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, das SERVICEANGEBOT über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder das SERVICEANGEBOT Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, das SERVICEANGEBOT zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
  2. Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung
    1. Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung des SERVICEANGEBOTs durch Unbefugte zu verhindern.
    2. Der Kunde haftet dafür, dass das SERVICEANGEBOT nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere ANWENDUNGSDATEN, erstellt und/oder auf dem SERVER gespeichert werden.
  3. Verletzung der Bestimmungen nach Abschnitt (a) und (b) durch den Kunden
    1. Verletzt der Kunde die Regelungen in Abschnitt (a) oder (b) aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann die Esterion GmbH den Zugriff des Kunden auf das SERVICEANGEBOT oder die ANWENDUNGSDATEN sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.
    2. Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Abschnitt (b) (bb), ist die Esterion GmbH berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. ANWENDUNGSDATEN zu löschen. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde die Esterion GmbH auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen. Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung der Esterion GmbH weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abschnitt (a) oder (b), und hat er dies zu vertreten, so kann die Esterion GmbH den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
  1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen dem individualvertragsgegenständlichen SERVICEANGEBOT sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
  2. Die Überwachung der Grundfunktionen des SERVICEANGEBOTs erfolgt täglich. Die Wartung des SERVICEANGEBOTs ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung des SERVICEANGEBOTs ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt Fehleranalyse binnen 3 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. Die Esterion GmbH wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen.

    Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird die Esterion GmbH den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.
  3. Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste beträgt 98,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.
  1. SERVICEANGEBOT und Zurverfügungstellung von Speicherplatz einschließlich der Datensicherung setzt sich aus der vereinbarten Grundpauschale nach Maßgabe von Buchst. b bis d zusammen. Darüber hinaus ist eine Vergütung für eine Leistung der Esterion GmbH nur geschuldet, sofern eine solche ausdrücklich vereinbart ist.
  2. Die vereinbarte Jahresgebühr fällt für jedes angefangene Vertragsjahr im Voraus an. Jahresgebühren werden immer am ersten Werktag des ersten Monats des jeweils maßgebenden Vertragsjahres fällig. Hat der Kunde den Vertrag berechtigterweise außerordentlich gekündigt, so ist die Gebühr zeitanteilig zurückzuzahlen.
  3. Esterion GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Die Esterion GmbH wird diese Preiserhöhungen dem Kunden schriftlich oder per Email bekannt geben; die Preiserhöhungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Eine solche Preiserhöhung kann daher nur einmal für das nachfolgende Vertragsjahr gefordert werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des bisherigen Preises, so ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung über diese Preiserhöhung, den Vertrag im Ganzen zum Ende des laufenden Vertragsjahres zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Esterion GmbH den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.

    Eine Erhöhung der Preise innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss ist ausgeschlossen.
  4. Sonstige ausdrücklich als vergütungspflichtig vereinbarte Leistungen werden von der Esterion GmbH nach Aufwand erbracht (time & material) zu den jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden allgemeinen Listenpreise der Esterion GmbH oder nach Vereinbarung. Kostenpflichtige Leistungen werden als solche gekennzeichnet. Dem B2B- Kunden werden die jeweils aktuellen Preise vor Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Leistung per E-Mail mitgeteilt.
  5. Vergütungen werden zuzüglich MwSt. in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine entsprechende Rechnung in schriftlicher Form, wobei zur Wahrung der Schriftform auch das elektronische Format ausreichend ist.
  6. Rechnungen sind nach Fälligkeit – im Regelfall mit Zusendung – zahlbar ohne Abzug. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen der Esterion GmbH in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gezahlt hat.
  7. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner Post- und Rechnungsanschrift sowie der Email-Adresse unverzüglich und unaufgefordert an die Esterion GmbH bekanntzugeben.
  8. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht aus demselben Vertragsverhältnis ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Die Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Forderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Kosten für unberechtigte Rücklastschriften sind vom Kunden zu tragen.

Der Kunde wird alle vereinbarten Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Er wird insbesondere

  1. die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie in vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;
  2. die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach § 5 einhalten, insbesondere
    1. keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von der Esterion GmbH betrieben werden, eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze der Esterion GmbH unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
    2. den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung des SERVICEANGEBOTs möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen;
    3. die Esterion GmbH von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des SERVICEANGEBOTs durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des SERVICEANGEBOTs verbunden sind;
    4. die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrages einzuhalten;
  3. dafür Sorge tragen, dass er (z.B. bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den SERVER der Esterion GmbH) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;
  4. nach § 9 (b) die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der ANWENDUNG personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
  5. vor der Versendung von Daten und Informationen an die Esterion GmbH diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
  6. Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel an den Leistungen der Esterion GmbH unverzüglich anzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. Soweit die Esterion GmbH infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die vereinbarte Pauschale des Vertrages ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat;
  7. die vereinbarte Vergütung fristgerecht zahlen;
  8. wenn er zur Erzeugung von ANWENDUNGSDATEN mit Hilfe des SERVICEANGEBOTs Esterion GmbH Daten übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;
  9. sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem SERVER gespeicherten ANWENDUNGSDATEN durch Download zu sichern; unberührt bleibt die Verpflichtung der Esterion GmbH zur Datensicherung nach § 5 Abs. 6.
  1. Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
  2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes die Esterion GmbH von Ansprüchen Dritter frei.
  3. Die Esterion GmbH wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.
  4. Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 3 bestehen, so lange ANWENDUNGSDATEN im Einflussbereich der Esterion GmbH liegen, auch über das Vertragsende hinaus.
  1. Schadensersatzansprüche gegen die Esterion GmbH sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Esterion GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Esterion GmbH nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch die Esterion GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Die Esterion GmbH haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.
  2. Für den Verlust von Daten haftet die Esterion GmbH insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  3. Die Esterion GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die Esterion GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  1. Das Vertragsverhältnis beginnt zum ersten des Folgemonats nach Zustandekommen des Vertrages und wird mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr geschlossen. Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt bereits mit Bestätigung gem. § 3 Abs. 1. Bis zum ersten des Folgemonats nach Vertragsschluss ist die Leistung von der Esterion GmbH daher kostenfrei.
  2. Das Vertragsverhältnis ist von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.
  3. Die außerordentliche Kündigung wegen oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung ist nur nach vorangegangener schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung von nicht unter 14 Werktagen möglich. Hat der Kündigungsberechtigte länger als 14 Werktage Kenntnis von den die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Umständen, kann er die Kündigung nicht mehr auf diese Umstände stützen.
  4. Ungeachtet der Regelung in Buchst. c kann die Esterion GmbH den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde zwei Monate nach Fälligkeit mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der dem Entgelt für zwei Monate entspricht, in Verzug ist. Die Esterion GmbH kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen Grundpauschale verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
  1. Die Esterion GmbH stellt dem Kunden innerhalb des SERVICEANGEBOTs im Rahmen der vereinbarten Nutzung die Möglichkeit zur Verfügung, ANWENDUNGSDATEN per Download elektronisch zu sichern. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
  2. Die Esterion GmbH löscht ANWENDUNGSDATEN des Kunden einen Monat nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Sollte der Kunde die elektronische Sicherung per Download versäumt haben, so kann er durch eine erneute Beauftragung innerhalb dieses Monats von der Esterion GmbH temporäre Zugangsdaten zur Sicherung seiner Daten erhalten.
  1. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  2. Anhänge sind in ihrer jeweils gültigen, d.h. von beiden Parteien unterzeichneten, Fassung Bestandteil dieses Vertrags.
  3. Nebenbestimmungen außerhalb dieses Vertrages und seiner Anhänge bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages und der Anhänge bedürfen der zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses, es sei denn, eine Individualvereinbarung wurde getroffen.
  4. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes.
  5. Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieses Vertrages Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung i.S. von Ziff. d) rechtskräftig oder von beiden Parteien übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.
  6. Bei Verträgen mit Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet.

Stand: Juni 2017